Liebe Bootsfahrer,

 

Disziplin ist eines der höchsten Güter auf dem Wasser. Jeder von Ihnen hat während seiner Ausbildung gelernt, dass es ohne solche Disziplin nicht geht. Das Wort gute Seemannschaft erfordert eine Einhaltung der geltenden Gesetze, als Knicke Regel auch mal hinten anzustehen, einen Blick auf das Wetter, Hilfe anzubieten und zu leisten und nicht zuletzt eine gewisse Souveränität und Umsicht. Wenn Sie diese einfachen Regeln beachten, werden Sie Freude in diesem Freizeitsport erfahren können, Freunde gewinnen und Spaß dabei erleben.

 

Ein Beispiel dazu: Wenn Sie einem Bootsfahrer begegnen, der gerade einen Anlegeplatz entdeckt hat und diesen anfahren möchte, so lassen Sie diesen sein Manöver machen, vielleicht ist er noch Anfänger und braucht dazu mehrere Anläufe, auch Sie waren das irendwann mal.  Bedrängen Sie Ihn bitte nicht oder nehmen Sie ihm nicht den Platz weg, indem Sie mit einem schnellen Manöver beweisen wollen, dass Sie bereits besser sind als er. Das wäre nicht seemänisch, sondern einfach nur frech, intolerant und arrogant.

 

Die besonderen Vorkomisse am Gardasee im letzten  Jahr, das verherende Unglück im Juni 2021und die daraus entstandenen verschärften Kontrollen mögen Sie zum Nachdenken für Ihr Verhalten und für ihren Bootsurlaub am Gardasee anregen. Die folgenden Berichte, teilweise mit Sanktionen, haben wir im Web endeckt und möchten Sie Ihnen zur Verfügung stellen. Das ist kein Bußgeldkatalog zum Bootfahren am Gardasee, sondern eine Sammlung unserer gewonnenen  Erkenntnisse.

 


Mit  verschiedenen Anfragen wurden wir immer mal wieder gefragt, wie hoch die Geldbusen bei Verstößen beim Bootsfahrern am Gardasee wären.  Wir persönlich kennen dazu keinen Bußgeldkatalog, viele berichten, dass dies im Ermessen der Beamten liegen würde. Wir persönlich haben dazu glücklicherweise noch keine Erfahrung gemacht.  Wir standen dazu auch mit der presse-bußgeldkatalog in Deutschland in Verbindung und  versuchten mehr Informationen zu erhalten um ggf. einen Link setzen; auch diese Organisation kennt die italienischen Regeln nicht und erteilte uns dazu eine Absage. Eine offizielle Stelle in Italien konnten wir nicht finden, jedoch eine Stelle für Transport- und Schiffahrtsrecht die Sanktionen zum großen Teil beschreibt. Verstösse gegen das Versicherungsrecht konnten wir bisher nicht finden, wir werden aber dazu weiter recherchieren.

Nach dem tragischen Bootsunfall im Juni  vermuteten wir, dass die Kontrollen verstärkt wurden und die Strafen bei Verstößen am oberen Ende angesiedelt sind. Wir konnten in der Bucht von Manerba  Anfang August täglich Kontrollen erleben,  u.a. wurde ein Jugendlicher kontrolliert, der mit einem kleinen Schlauchboot, kleinster Außenborder,  (vermutlich ohne Führerschein) den See befuhr. Den Ausgang kennen wir nicht. Alles in Allem es wird verstärkt kontrolliert.

Unsere persönliche Meinung und unsere Bitte ist: halten Sie die Vorschriften strikt ein und begeben Sie sich in keine widrigen Situationen.  Die Berichte etwas weiter unten, aus vershiedenen Medien möchten wir nicht kommentieren, sie lassen uns nur den Kopf schütteln. Im Austausch mit anderen Bootsfahren wissen wir, dass solche Bußgelder nicht im zweistelligen Bereich liegen, sondern hunderte von Euro oder sogar mehr kosten.

 

Wir berichten in unserem Ratgeber nur authentisch über das, was wir selbst gesehen, erlebt oder glaubhaft gelesen haben.  Neben dem genannten Beitrag haben wir im Web und in der Presse verschiedene Beiträge gefunden, die solche Verstöße beschreiben und die wir Ihnen mit Angabe der Quelle ohne Wertung zeigen dürfen.  Bitte stellen Sie uns, zu diesen Beiträgen keine Fragen, auch wir wissen nicht mehr, als was Sie selbst dazu lesen können. 

 

Die folgenden Texte haben wir auf der italienischen Seite www.fog.it für Transport- und Schifffahrtsrecht gefunden. Das dort dargestellte Recht können Sie in Gesamtheit unter

https://translate.google.com/translate?hl=de&sl=it&u=https://www.fog.it/legislaz/l-05-0171-vig.htm&prev=search&pto=aue

nachlesen. Bitte beachten Sie, dass durch die automatische Übersetzung öfters Begriffe entstehen, die im Wortlaut nicht unbedingt der deutschen Sprache entsprechen.

 

Die in Klammern, jeweils nach dem Absatz grün angegebenen Vermerke sind unsere Interpretation, sowie wir diesen Text verstehen. Diese Interpretationen sind nicht verbindlich und erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit. Wir dürfen Sie bitten, diesbezüglich keine Fragen an uns zu stellen, weil wir auch nicht mehr lesen können als Sie selbst.

 

Gesetzesdekret vom 18. Juli 2005, nr. 171

 

FREIZEITBOOT CODE

 

und Umsetzung der Richtlinie 2003/44 / EG, gemäß Artikel 6 des Gesetzes Nr. 172 .
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 202 vom 31. August 2005 - Zus. Ord. n. 148

Titel V
STRAFENREGELN
Ordnungswidrigkeiten

 

 

 

Art. 53 (100)
Verstöße mit Sportbooten

 

 

1. Wer das Kommando oder die Führung oder die nautische Leitung von Sportbooten ohne die erforderliche Befähigung übernimmt oder innehat, weil sie mangels Auflagen nicht erlangt, entzogen oder nicht validiert oder ausgesetzt entzogen ist, unterliegt der behördlichen Sanktion der Zahlung einer Summe von 2.755 Euro bis 11.017 Euro. Bei der Führung eines Sportbootes verdoppelt sich die Strafe.  [Anmerkung: Fahren ohne Führererschein/Patent]

 

2. Wer das Kommando oder die Führung oder die nautische Leitung eines Sportbootes mit abgelaufener vorgeschriebener Qualifikation übernimmt oder behält, unterliegt der Verwaltungssanktion der Zahlung einer Summe von 276 Euro bis 1377 Euro. Die Bewertungsstelle sieht den Entzug der abgelaufenen nautischen Lizenz vor. [Anmerkung: Für den deutschen SFB Binnen nicht zutreffend,  da dieser unbegrenzt ist - in Italien muss ein Patent alle 10 Jahre erneuert werden.]

 

3. Wer die Führung oder die Führung oder die nautische Führung eines Sportbootes übernimmt oder behält, das den Vorschriften des Artikels 17 über die Eintragung nicht entspricht, wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 207 . bestraft Euro bis 1.033 Euro. [ Anmerkung: Artikel 17 betrifft die Registrierung ;  gilt für nicht ordnungsgemäß registrierte Boote – Achtung IBS muss alle zwei Jahre erneuert werden, ein abgelaufener IBS würde darunre fallen]

 

4. Wer bei der Benutzung eines Sportbootes eine ordnungsrechtliche, von den zuständigen Behörden über die Benutzung von Seeschiffen gesetzlich erlassene Vorschrift verletzt Eigentum des Küstenmeeres, einschließlich Lagunen, in Binnengewässern und Häfen oder gegen eine Rechtsvorschrift über die Sicherheit der Schifffahrt verstößt, wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 276 Euro bis 1.377 Euro geahndet . Wird das Vergehen mit einem Sportboot begangen, wird die Strafe um die Hälfte reduziert. [Anmerkung: Dieser Absatz betrifft die Regeln zum Befahren des Sees insbesondere die Abstandsregeln für den Schutzstreifen und zu anderen Booten]

 

5. Sofern es sich nicht um eine Straftat handelt, wer das Verhalten oder die nautische Leitung eines Bootes oder eines Sportbootes annimmt oder erwägt, für das die Leistung des eingebauten Motors und der Navigationsfläche nicht erforderlich ist, ohne das vorgeschriebene Alter Anforderungen gemäß Artikel 39 dieses Gesetzbuches unterliegt der Verwaltungssanktion der Zahlung eines Betrags von 65 Euro bis 665 Euro. [Anmerkung: Beschreibt die Altersregelung, wer ein Boot fährt das keinen Führerschein jedoch ein gewisses Alter erfordert]

 

6. Jeder, der bei der Benutzung eines Sportbootes die Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Fahrt in Hafengewässern, in der Nähe von Bojenfeldern, beschädigten Stränden, in den zum Zusetzen und Landen bestimmten Korridoren in der Nähe von vor Anker liegenden Booten überschreitet, unterliegt der Verwaltungssanktion der Zahlung einer Summe von 414 Euro bis 2.066 Euro. Zur Feststellung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen werden ordnungsgemäß zugelassene Geräte verwendet, deren Eigenschaften in der Durchführungsverordnung zu diesem Code festgelegt sind. [Anmerkung: Dieser Absatz betrifft die Geschwindigkeitsregelung , die durch die Schifffahrtsordnung für den Gardasee geregelt ist]

 

7. Wer, abgesehen von den in den Absätzen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 vorgesehenen Fällen, eine Bestimmung dieses Kodex, der Durchführungsverordnung, eine von der zuständigen Behörde aufgrund von dieser Kodex unterliegt der Verwaltungssanktion der Zahlung eines Betrags von 65 Euro bis 665 Euro. [Anmerkung: Dieser Absatz betrifft alle nicht unter 1-6 beschriebenen , jedoch für den Gardasee alle zusätzlich geltenden Bestimmungen]

 

8. Im Falle eines Verstoßes gegen Vorschriften über die Schifffahrt, die verwaltungsrechtliche Geldstrafen vorsehen, ist der Benutzer des Sportbootes im Finanzierungsleasing gesamtschuldnerisch mit dem Urheber der Verstöße zur Zahlung der von ihm geschuldeten Summe verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die Navigation erfolgte gegen seinen Willen. [Anmerkung:  Dieser Absatz besagt, dass auch bei einem gemieteten Boot der Verursacher eines Verstoßes gesamtschuldnerisch haftet]

 

9. Die nautische Lizenz wird von einem bis drei Monaten ausgesetzt für:

 

  • a) wer die in Absatz 6 genannten Verstöße begeht;
  • b) jeder, der ein Sportboot benutzt, einen Abstand von weniger als 100 Metern zum Positionssignal des Tauchers einhält;
  • c) wer ein Sportboot als Unterstützungsgerät zum Sporttauchen oder für Freizeitsportzwecke benutzt, nicht die erforderliche Rettungs- oder Sicherheitsausrüstung an Bord hat oder die für die Erste Hilfe unter Wasser qualifizierte Person hat. [Anmerkung: Beschreibt den möglichen, vorübergenden Entzug des Sportbootführerescheins]

10. Wiederholen sich die in Absatz 9 genannten Verstöße innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des ersten Verstoßes, wird die nautische Lizenz entzogen.  [Anmerkung: Entzug des Bootsfühererscheins auf Dauer]

 

Im Zusatz beschreibt der Artikel 53 Verstöße unter Alkoholeinfluss

 

Art. 53-bis (101)
Betrieb von Sportbooten unter Alkoholeinfluss

 

 

 

1. Es ist verboten, im Rauschzustand durch den Genuss alkoholischer Getränke das Kommando über das Führen oder die nautische Führung eines Sportbootes zu übernehmen.
2. Wer im Rauschzustand die Führung, das Führen oder die nautische Führung eines Sportbootes übernimmt, wird bestraft, wenn die Tatsache keine Straftat darstellt:

a) mit Verwaltungssanktion der Zahlung einer Summe von 2.755 € bis 11.017 €, wenn ein Wert festgestellt wurde, der einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 und nicht mehr als 0,8 g pro Liter (g/l) entspricht. In jedem Fall folgt mit Feststellung des Verstoßes die verwaltungsrechtliche Nebensanktion der Aussetzung der nautischen Lizenz von drei bis sechs Monaten;

  • b) mit einer Verwaltungsstrafe von 3000 Euro bis 12.500 Euro, wenn ein Wert festgestellt wurde, der einem Alkoholgehalt von mehr als 0,8 und nicht mehr als 1,5 g pro Liter (g/l) entspricht. In jedem Fall folgt mit Feststellung des Verstoßes die verwaltungsrechtliche Nebensanktion der Aussetzung der nautischen Lizenz von sechs Monaten bis zu einem Jahr;
  • c) mit Bußgeld in Höhe von 5.000 € bis 15.000 €, wenn ein Wert festgestellt wurde, der einem Alkoholgehalt von mehr als 1,5 g pro Liter (g/l) entspricht. In jedem Fall folgt mit Feststellung des Verstoßes die verwaltungsrechtliche Nebensanktion der Aussetzung der nautischen Lizenz von einem bis zwei Jahren. Die nautische Lizenz wird bei einer Wiederholung innerhalb der Zweijahresfrist immer widerrufen.

 

3. Die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Sanktionen werden verdoppelt und die Beschlagnahme angeordnet, es sei denn, die Einheit gehört einer Person, die nicht mit der Straftat in Verbindung steht, für den Fall, dass sie das Kommando über das Führen oder die nautische Führung von Einheiten zum Vergnügen übernimmt Boot wurde durch Vergiftung einen Seeunfall verursacht. Bei Führung oder Führung eines Vergnügungsschiffes werden die Strafen verdoppelt. Für jeden, der einen Seeunfall verursacht, wird die nautische Lizenz immer dann entzogen, wenn ein Wert festgestellt wurde, der einem Alkoholgehalt von mehr als 1,5 g pro Liter (g / l) entspricht.
4. Sofern nicht nach Absatz 3 eine Beschlagnahme angeordnet wird, kann das Gerät, wenn es nicht von einer anderen geeigneten Person gefahren werden kann, an den vom Interessenten angegebenen Ort zur nächsten geeigneten Einrichtung für die Freizeitschifffahrt geschleppt und dem Eigentümer überlassen werden oder deren Verwalter mit den üblichen Verwahrungsgarantien. Die Kosten für Bergung und Abschleppen trägt allein der Übertreter.
5. Die in Absatz 2 vorgesehenen Verwaltungsstrafen werden von 1/3 auf die Hälfte erhöht, wenn der Verstoß nach 22:00 Uhr und vor 7:00 Uhr begangen wird.
6. Um nützliche Elemente zu erhalten, um die Verpflichtung zu begründen, sich den in Absatz 7 genannten Untersuchungen zu unterziehen, müssen die Untersuchungsstellen gemäß den Anweisungen des Ministers für Infrastruktur und Verkehr und des Gesundheitsministers unter Wahrung der persönlichen Vertraulichkeit und unbeschadet der körperlichen Unversehrtheit können sie die Führer von Sportbooten nicht-invasiven Qualitätskontrollen oder an anderer Stelle, auch durch tragbare Geräte, unterziehen.
7. Wenn die in Absatz 6 genannten qualitativen Bewertungen zu einem positiven Ergebnis geführt haben oder in jedem Fall ein Seeunglück vorliegt oder wenn anderweitig Grund zu der Annahme besteht, dass sich der Führer der Hafeneinheit in einem Zustand psycho-physischer Veränderungen befindet, die auf Alkoholeinfluss haben die Ermittlungsorgane, auch wenn sie ihn zur nächstgelegenen Kommandostelle begleiten, das Recht, die Überprüfung mit Mitteln und Verfahren durchzuführen, die durch Erlass des Ministers für Verkehrsbauten im Einvernehmen mit den Ministern des Innern, der Justiz und Gesundheit, nach Anhörung des obersten Gesundheitsrates, nach Einholung der Stellungnahme des Garanten für den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 154 Absatz 4 des Gesetzesdekrets Nr. 196,und ohne neue höhere Belastungen für die öffentlichen Finanzen.
8. Ist die Durchführung der in Absatz 7 genannten Begutachtung nicht möglich oder weigert sich der Mieter, sich dieser zu unterziehen, begleiten die Ermittlungsbeamten unbeschadet weiterer gesetzlicher Pflichten den Mieter in die Gesundheitseinrichtungen der Verwaltungen bei den öffentlichen oder in jedem Fall für solche Zwecke akkreditierten Gesundheitseinrichtungen gleichwertig, zur Feststellung des Alkoholgehalts. Bei Seeunfällen gelten die gleichen Bestimmungen, die mit den Rettungsbewertungstätigkeiten vereinbar sind. In diesem Fall führen die Gesundheitseinrichtungen auf Verlangen der Feststellungsstellen auch Kontrollen des Führers von Sportbooten durch, die an Seeunfällen beteiligt und ärztlich behandelt wurden, und erteilen den Feststellungsstellen die entsprechende Bescheinigung,Gewährleistung der Wahrung der Vertraulichkeit von Daten auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Und der Gesundheitsbericht im Falle einer ärztlichen Behandlung muss von der Untersuchungsstelle, die die Untersuchungen durchgeführt hat, unverzüglich an die zuständige Behörde übermittelt werden, bei der Sie den Bootsführerschein für allfällige Befähigungsmassnahmen abgelegt haben.
9. Bei positivem Ergebnis der Untersuchungen nach den Absätzen 6 und 7 können die Untersuchungsstellen den Entzug der nautischen Lizenz für höchstens 10 Tage anordnen. Die nautische Lizenz kann auch entzogen werden, wenn das Ergebnis der in Absatz 8 genannten Kontrollen nicht sofort vorliegt. Die nautische Lizenz wird eingezogen und bei der Kommandostelle hinterlegt, von der die Untersuchungsstelle abhängig ist.
10. Ergibt die Bewertung nach den Absätzen 7 oder 8 einen Wert, der einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 g pro Liter (g / l) entspricht, gilt die betroffene Person im Sinne der Anwendung der in Absatz 2 genannten Sanktionen als betrunken .
11. Sofern es sich nicht um eine Straftat handelt, wird bei Verweigerung der Feststellung nach den Absätzen 6, 7 oder 8 der Fahrer des Sportbootes mit der in Absatz 2 Buchstabe c) Satz 1 genannten Sanktion bestraft.
12. Auf die Sanktionierung des in Absatz 2 Buchstabe c) genannten Verstoßes folgt in jedem Fall die Beschlagnahme des Gerätes, es sei denn, es gehört einer mit dem Verstoß nicht zusammenhängenden Person. Mit einer Anordnung der zuständigen Behörde, die die Aussetzung der nautischen Lizenz angeordnet hat, wird dem Führer des Sportbootes eine ärztliche Untersuchung nach den Bestimmungen des Absatzes 13 angeordnet.
13. Mit der Bestimmung, durch die die Aussetzung der nautischen Lizenz angeordnet wird, ordnet die zuständige Behörde, die die nautische Lizenz ausgestellt hat, zur Überprüfung der Aufrechterhaltung der psychophysischen Voraussetzungen an, dass sich der Führer der Sportboote einer Prüfung bei der Ämter der örtlich zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörden, hier werden Aufgaben in medizinisch-rechtlichen Angelegenheiten übertragen, die innerhalb von 60 Tagen erfolgen müssen.

Tatsache stellt eine Straftat dar, im Falle der Verweigerung der Beurteilung gemäß den Absätzen 6, 7 und 8 des Artikels 53-bis, unterliegt der Fahrer von Sportbooten den in Absatz 2 Buchstabe c) desselben Artikels vorgesehenen Strafen, erhöht um ein Drittel auf die Hälfte. In jedem Fall folgt mit Feststellung des Verstoßes die verwaltungsrechtliche Nebensanktion der Aussetzung der nautischen Lizenz von einem bis zwei Jahren. Die nautische Lizenz wird für mmer widerrufen, im Falle einer Wiederholung innerhalb der Zweijahresfrist. 

 

[Anmerkung: solten Sie tatsächlich, schwerwiegend in eine solche Situation mit Akohol geraten, konsulitieren Sie einen italienischen Anwalt und versuchen Sie die Situation nicht selbst zu regeln.]


Neben diesen Gesetzestexten dürfen wir Ihnen Beiträge zeigen, die wir im Web, der Presse oder anderen Medien gefunden haben und die solche Verstöße beschreiben. Wir geben dazu jeweils die Quelle der Information an.

 

Tödlicher Bootsunfall am Gardasee

 

Am 19. Juni 2021 ereignete sich in der Bucht von Salo ein Boootsunfall mit tödlichen Folgen. Zwei Deutsche aus München fuhren dabei nachts im angeblich alkoholisierten Zustand und mit überhöhter Geschwindigkeit in ihrem Luxusboot Riva Aquarema in Richtung Salo. Dabei übersahen sie ein kleines Holzboot mit einem italienischen Pärchen. Sie flogen dabei regelrecht über das andere Boot hinweg. Die Beiden gaben an, dass sie einen Ruck bemerkten und meinten, auf ein Treibholz gefahren zu sein. Sie hätten nicht bemerkt, dass sie ein anderes Boot gerammt  hätten. Sie hielten nur kurz an und fuhren dann weiter. Die beiden Insassen des Holzbootes, ein 37 jähriger Mann und eine 25 Jahre alte Frau wurden dabei tödlich verletzt, die Frau wurde aus 98 m Tiefe geborgen.

 

Das Gericht in Brescia (Bild oben) verurteilte nun (21.03.22) die Beiden wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung. Der Führer des Bootes wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, der Bootseigner zu einer Freiheitstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte dabei noch höhere Strafen.

 

"Lex Gardasee" gegen Raserei auf dem Wasser

 

Als Konsequenz aus dem Unglück will Italien jetzt die Gesetze für Verkehrsdelikte auf dem Wasser verschärfen. Bislang können nur Raser auf Straßen auch wegen Mordes verurteilt werden. Auf Wasserstraßen ist dies bislang nicht möglich. Die geplante Gesetzesverschärfung, die sogenannte "Lex Gardasee", ist bereits von einer Kammer des italienischen Parlaments beschlossen worden.

 

[Quelle ard und andere vom 22.03.22]

 


 

Zu schneller Wasserscooter

Die Skrupellosigkeit, mit der ein 42-jähriger Südtiroler am Sonntag mit hoher Geschwindigkeit auf einem Wasserscooter zwischen den Booten der Touristen auf dem Gardasee bei Riva del Garda hin- und herfuhr, ist ihm teuer zu stehen gekommen. Denn die waghalsige Nummer war der Polizei nicht entgangen. Diese nahm an Bord eines Bootes die Verfolgung auf. Nachdem sie den 42-Jährigen einholen konnten, stellten sie fest, dass der Mann nicht im Besitz des erforderlichen Bootsführerscheins war und dass er keine der Norm entsprechende Schwimmweste trug, wie es in einem italienischen Medienbericht heißt. Die Beamten stellten eine Geldstrafe von 3.800 Euro aus. (Quelle unsertirol24.com)

 


 

Eine Schwimmweste pro Person

Am Gardasee sollten Sie deshalb immer auf eine Schwimmweste setzen. Eine Fahrt ohne Schwimmweste kann schnell  teuer werden. Bis zu 172 Euro kostet die Tour ohne Schwimmweste, falls die Polizei Sie erwischt. (Quelle: moritzsail.com)

 


 

Trunkenheit

Auch ist der Tatbestand von „Trunkenheit am Steuer“ nicht zu unterschätzen, da jemand, der in betrunkenen Zustand ein Boot lenkt eine Strafe von € 2.066,- bis über € 8.000,- und bei Booten über 24 m Länge, sogar das Doppelte, riskiert. Weiter wird die Lizenz eingezogen. (Quelle: boatgarda.com)

 


 

Einfahren in Badebuchten

Das Ankern in der Bucht zwischen San Vigilio und Garda ist seit neuestem verboten, gekennzeichnet durch  unscheinbare gelbe Bojen. Kosten tut der Spaß EUR 172,00. Wenn man keine Orginalpapiere mitführt, sondern nur Kopien macht das nochmal  EUR 150,00 oben drauf. Am ganzen See wimmelt es von neu angeschaften Booten von Carabinieri und Guardia di Finanza. Kein angenehmes Revier mehr. (Quelle: boote-forum.de)

 


 

Feuerlöscher

Ich war noch keine 30 Minuten auf dem See wurde ich von einem grauen Boot der Guardia di Finanza angehalten und kontrolliert. (Ich war gerade auf dem Weg von der Wassertankstelle Richtung Seemitte mit ca. 35-40 kmh unterwegs, also total unauffällig im Geradeaus-Kurs.)  Wollten die Papiere sehen (Führerschein, Kennzeichen, Versicherungsbestätigung) mit welchen alles OK war. Dann wollten Sie meinen Feuerlöscher sehen  - den hatte ich natürlich nicht da beim Kauf von meinem Jet keiner dabei war. Ich durfte dann 116 EUR Strafe bezahlen und wurde aufgefordert ab morgen mit Feuerlöscher unterwegs zu sein. (Quelle: charooke.de)

 


 

 

Jetscooter

Während des letzten Teils  der ersten Regatta nach Covid stattfand, flitzte der Mann an Bord eines leistungsstarken Jetskis mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Booten der vielen anwesenden Touristen hindurch. Angesichts der Wetterbedingungen und der Tatsache, dass in diesem Moment neben dem Rennen viele Boote im Wasser waren, beschloss die Patrouille, es auch zu blockieren, um eine Gefahr für andere Personen zu vermeiden.

 

Der Jetski von Limone fuhr Richtung Gargnano und das Beiboot der Agenten machte sich auf den Weg und konnte den Mann nach wenigen Minuten mitten im See stoppen. Nach der Kontrolle des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere stellte sich außerdem heraus, dass der 42-Jährige keinen gültigen Titel für die Führung des Schiffes besaß, außerdem trug er eine Anti-Shock-Jacke und keine, zugelassen, rettungstauglich.

 

Dafür verhängte die Polizei eine Geldstrafe von 3800 Euro. "Wir müssen daran denken - kommentiert der stellvertretende Kommissar Salvatore Ascione, Leiter der Polizeistation des Staates Riva del Garda -, dass der See allen gehört und nicht den wenigen, die sich besonders leistungsstarke und schnelle Mittel oder Boote wirtschaftliche leisten können "Die Sicherheit der Bürger, wie der Krakauer Polizeikommissar wiederholt betont hat, gehört zu den Hauptzielen, die die Staatspolizei mit größter Anstrengung bei allen ihren Tätigkeiten anstrebt". (Quelle: trentotoday.it – aus dem italienischen übersetzt)

 

 


 

Kontrollen und Bußgelder am Gardasee

Durch die Kontrolltätigkeit konnten auch verschiedene Verstöße aufgedeckt werden: Konkret nach dem Untergang eines Bootes vor der Küste von Lazise - an dem sich 3 österreichische Staatsbürger mit einem erst 4-jährigen Kind befanden - griffen die Betreiber der Polizei ein "dem Fahrer die Geldbuße in Höhe von knapp 7.000 Euro wegen Fahrens im Trunkenheitszustand mitgeteilt". Weitere Verstöße ähnlicher Art wurden von den Peschiera-Agenten festgestellt: insbesondere eines wegen "Fahren eines Bootes unter Drogeneinfluss, für das dem Täter eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro auferlegt wurde" sowie weitere "gefährliche Vorfälle". Fahren im geschützten Küstenstreifen (300 Meter von der Küste entfernt) für die Schifffahrt verboten ». (Quelle: veronasena.it – aus dem italienischen übersetzt)

 


 

Privates Vermieten von Booten

 

Zwei Boote mit deutschen Initialen, auf denen sich Touristen aus Deutschland befanden, erregten die Aufmerksamkeit der Polizisten. Nach Prüfung der Unterlagen wurde der vorgelegte Mietvertrag auf den Namen eines deutschen Vermieters ohne die erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb in Italien registriert. Die Ermittlungen ermöglichten es den Polizeibeamten dann, den Inhaber des Unternehmens, einen Deutschen mit Wohnsitz am Gardasee, zu identifizieren, der wegen illegalen Leasing- / Mietgeschäfts, das unter Verstoß gegen die Bestimmungen der Sportbootfahrt und in bestimmten regionalen Verordnungen durchgeführt wurde, mit einer Geldstrafe von 7.344 Euro belegt wurde . (Quelle: bsnewes.it – aus dem italienischen übersetzt)

 

 


 

NAVIGATION. Der Verband der Bootsfahrer schlägt Alarm: «Zu viele Unvorsichtige am Steuer» Die Hohe, 330 Rekorde in vier Monaten, Verstöße wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gefährliches Fahren und Nichteinhalten des Mindestabstands zum Ufer. Unvorsichtig, unaufmerksam, teilweise wie  "lose Minen" Fahrende im Sinne von Roberta Bisoli, Delegierter des ADAC, des Verbandes Deutscher Bootsfahrer und seit 40 Jahren im nautischen Bereich. Ein guter Teil der Bootsführer ohne Führerschein, (die Verpflichtung [unter italienischer Anmeldung] besteht, wenn der Motor 40 effektive PS überschreitet) steht seit einiger Zeit wegen der wiederholten Unfälle im Fadenkreuz, die sie verursachen. Ohne die Hilferufe zu zählen, die viele machen, ärgern sich manchmal die Besatzung der Rettungsboote und Männer der Seenotrettung, die durch grobes Versehen oder Unvorsichtigkeit des Sonntagsfahrers  zum Eingreifen gezwungen werden. «Dieses Jahr ist eine Katastrophe – verrät Pierpaolo Bonetti, Inhaber eines Bootsverleihs in Moniga –: Durch die Unvorsichtigkeit und Oberflächlichkeit einiger Kunden haben wir Dutzende unserer Rümpfe beschädigt. Wir stellen Karten zur Verfügung, Anweisungen und sogar ein Foto von der Spitze der Garda-Insel, auf dem wir die Punkte hervorheben, an denen wir vorbeikommen müssen: dennoch fallen wir immer wieder auf dasselbe zurück.
Der neueste Fall:  „Gestern an der Spitze der Vò di Desenzano, wo ein Kunde auf Grund gelaufen ist, als ihm empfohlen wurde, 300 Meter vom Ufer entfernt zu bleiben“, schließt Bonetti trostlos. «Wer Boot fährt , muss immer informiert sein – warnt Roberta Bisoli –, denn wer einen Führerschein hat, kommt aus einer ernsthaften und vollständigen Prüfung und gerät kaum in idiotische und gefährliche Unfälle gleichzeitig. Eines Nachts, während ich auf dem See war, sah ich ein kleines Motorboot ohne Signallichter: Es wäre besser, diese Leute zu bestrafen, als einen Kunden, der an einer Boje in Bardolino anlegte, und eine Geldstrafe von 300 Euro bekam. (Quelle bresciaoggi.it 15.08.21 aus dem italienischen übersetzt)

 


 

Küstenwache bringt 6 Personen am Gardasee in Sicherheit: weitere Kontrollen für Ferragosto

 

Ihr Beiboot hatte bereits 5 Kilometer nördlich von Sirmione mit Wasser vollzulaufen begonnen und sie schlugen Alarm: Zum Glück gab es keine schwerwiegenden Folgen für die 3 Erwachsenen und 3 Minderjährigen.

 

Am Mittwochnachmittag, die Rettung zugunsten von 6 Personen (drei Erwachsene und drei Kinder und Jugendlichen), der an Bord eines Schlauchbootes etwa 5 nördlich von Sirmione Kilometern hatte wegen Eindringen von Wasser begonnen und zu einem strukturellen Versagen des hinteren Teils des nautischen Fahrzeug mit Sinkgefahr geführt. Die Einsatzzentrale der Küstenwache schickte nach Erhalt der Rettungsanforderung sofort ein Fahrzeug, das bereits mit der Überwachung beschäftigt war, und forderte gleichzeitig die Bootsfahrer auf, Schwimmwesten zu tragen. Nach wenigen Minuten von der Rettungseinheit erreicht, wurden die Personen zur Küstenwache überstellt und das Fahrzeug in den Hafen von Manerba geschleppt.

 

Sicherer See

 

Seit Beginn der Operation haben die Marineschiffe der Küstenwache des Gardasees bisher 136 Menschen gerettet , von denen 18 in unmittelbarer Lebensgefahr sind, und 51 Sportbooten assistiert.Die Rettungsaktionen wurden vom Operations Room der in Salò stationierten Küstenwache koordiniert, der das ganze Jahr rund um die Uhr aktiv war. Die Zusammenarbeit mit den anderen Polizeikräften (Guardia di Finanza - Staatspolizei - Carabinieri), mit der Feuerwehr und mit den beiden von 118 beschäftigten Wasserkrankenwagen des CRI, die im Seebecken operieren, die auch dank das "Betriebsprotokoll für die Rettungseinsätze am Gardasee" von 2018 "unterzeichnet mit den drei Präfekturen Brescia, Verona und Trient. Im Rahmen der Operation Lago Sicurezza wurden auch über 1000 Kontrollen zur Sicherheit der Freizeitschifffahrt und der Schifffahrt durchgeführt , was zu 300 verwaltungsrechtlichen Sanktionen und zwei strafrechtlichen Beschlagnahmungen von Booten führte , hauptsächlich für die Motorschifffahrt in Badebereichen Entwicklungen und Verstöße im Bereich der Sportboote. Um eine ausgewogene Präsenz im gesamten Gardaseebecken zu gewährleisten, üben die der Küstenwache zugeordneten Marineschiffe ihre Aktivitäten sowohl auf der Brescianer Seite mit dem Schnellboot GC 058 A als auch auf der Veroneser Seite mit dem Patrouillenboot CP 703 aus . , die auf Trentiner Seite mit dem Patrouillenboot CP 605 für den Sommer im Hafen von Nago Torbole eingesetzt wurde. Die Rettungsaktion wird dann zusätzlich zu den eben angegebenen Seemitteln durch das zu jeder Tages- und Nachtzeit fahrbereite Allwetter-Patrouillenboot CP 862 gewährleistet.

 

Tipps für Badegäste

 

Angesichts der sehr hohen Temperaturen, die in diesen Tagen zu erwarten sind, ist es ratsam, das Schwimmen nach zu langem Sonnenbaden zu vermeiden, nicht allein zu schwimmen, sondern immer in Ufernähe zu bleiben und möglicherweise in Gesellschaft zu schwimmen, obwohl es an Bootsfahrer empfohlen wird , nicht innerhalb der für das Baden reservierten Pufferzone zu fahren und daher 300 Meter von den Küsten entfernt zu bleiben, darauf zu achten, keine gefährlichen Entwicklungen durchzuführen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 20 Knoten tagsüber und 5 Knoten nachts (für die Golf von Salò 15 Knoten tagsüber und 3 in der Nacht). [Quelle: veronasera.it 19.08.21 aus dem italienischen übersetzt]

 

 


 

Gardasee, 13 Jahre und Jetski fahren: Die Geldstrafe von 3.600 Euro wird angewandt. Zwei Fahrzeuge beschlagnahmt, weil sie nicht versichert sind.

 

Es geschah in den letzten Tagen: Bei Kontrollen an der Veroneser Seeküste entdeckten die Beamten drei Minderjährige (darunter ein 13-jähriger Junge) ohne Bootsführerschein und Jetski fahrend. Für sie wurden Sanktionen in Höhe von jeweils 3.672 Euro verhängt.

PESCHIERA DEL GARDA ( VERONA ). Nach der Operation der Rettung der mehr als 50 Passagiere, gestrandet an Bord eines beschädigten Ausflugschiffes vor der Küste von Bardolino auf dem Wasser des Gardasees waren die weiteren Aktivitäten der Sicherheitskräfte : drei ausländische Minderjährige , darunter ein 13 Jahre alter , wurden festgesetzt, die ohne Boot Lizenz Jet – Skis fuhren.

Für die Jugendlichen wurde daher eine Geldstrafe  von jeweils € 3.672 pro Person verhängt und zwei Jet - Ski wurde zur administrativen Beschlagnahmung aus dem Wasser
entzogen, weil sie nicht versichert waren . Insgesamt betraften in den letzten Tagen polizeiliche Kontrollen über 60 Sportboote und insgesamt mehr als 100 Personen mit
über 20 Anzeigen wegen nautischer Verstöße.
Tatsächlich erlebte das Gebiet des Gardasees mit der großen Hitze des Augusts einen bedeutenden Zustrom von Touristen an seinen Küsten und folglich eine
Zunahme der Probleme , mit denen die Polizei konfrontiert war . Der letzte in der Reihenfolge der Zeit fand gestern statt, 16. August, als bei der Insel von Garda ein Boot
gesunken ist ( zum Glück ohne Verluste zu verursachen) mit 7 Personen an Bord , darunter zwei Minderjährige. [Quelle: ildolomiti.it 17.08.21 aus dem italienischen übersetzt]

 

 


Diesesmal anders herum: Ein Badegast verstösst gegen die Regeln am Gardasee - nicht der Bootsfahrer

 

Beim Schwimmen im Zentrum des Golfs von Salò, erhalten Sie eine Sanktion von 172 Euro.

Die Verwaltungsstrafe gegen einen Badegast, der am Sonntagmorgen mitten in den Gewässern des Golfs von Salò zwischen zahlreichen dort verkehrenden Sportbooten badete und sich damit in einer gefährlichen Situation befand, beläuft sich auf 172 Euro . Ein sorgfältiger und fachkundiger Besucher des Sees meldete dies der Küstenwache des Gardasees. Die Einsatzzentrale der Küstenwache schickte sofort eine Marineeinheit an den angegebenen Punkt, genau auf der Route, die normalerweise von Passagierschiffen zwischen Portese und dem Anlegeplatz von Salò befahren wird, wo der Badegast identifiziert, geborgen und zum Strand von Salò transportiert wurde, woher zuvor er begann. Der Mann, der vor den Risiken gewarnt wurde, erhielt außerdem eine Geldbuße in Höhe von 172 Euro wegen Verstoßes gegen Artikel 113 des Landesgesetzes Nr. 11 von 2009, vorgesehen für diejenigen, die in den Gewässern vor den Liegeplätzen der Einheiten im öffentlichen Dienst und in den Manövrierbereichen derselben baden.

[Quelle: Giornale Brescia - 31.08.21 - aus dem italienischen übersetzt.]


Anlegen an den Bojen des Schutzgürtels Seepark Manerba

Ein italienischer Schlauchbootfahrer berichtete, dass er sein Boot an einer der gelben Abgrenzungsbojen des Schutzgürstel vor der Isola San Biagio festgemacht hatte, also gerade an der Grenze des Schutzstreifens. Den Rest schwam er zur Insel. Zweimal ging dieses Manöver gut, beim dritten Mal kostete ihm dies 86.- Euro [Quelle: gommoniemotori-com 28.09.18 -aus dem italienischen übersetzt]


Abstand zum Ufer: Von Bekannten erfuhren wir heute (12.08.22), dass sie auf der Ostseite des Sees kontrolliert wurden. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie den Abstand zum Ufer nicht eingehalten hätten. Sie waren der Meinung, dass sie soweit vom Ufer entfernt waren und gaben dies zur Kenntnis. Es gab keine Diskussion, die Strafe betrug 176.- Euro.